Datenschutzrichtlinie des Obst- und Gartenbauvereins Heubach e.V. Stand: 19.04.2018

In Anbetracht der Forderungen des Gesetzgebers an den Datenschutz im Verein hat der Obst- und Gartenbauverein Heubach e.V. folgende Datenschutzrichtlinie beschlossen:

Mit dem Aufnahme-Antrag nimmt der Obst- und Gartenbauverein Heubach e.V. (nachfolgend „Verein“ genannt) unter anderem Daten wie Name, Adresse, Geburtsdatum, Kontaktdaten (z.B. Telefonnummer und E-Mailadresse) sowie Angaben zur Bankverbindung auf.
=> Eine detaillierte Auflistung aller erhobenen Daten kann dem „Aufnahme-Antrag“ entnommen werden.

Die unter 1. genannten Informationen werden beim Vorstand elektronisch lokal gespeichert. Die personenbezogenen Daten werden dabei durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt.
Sonstige Informationen werden vom Verein intern grundsätzlich nur verarbeitet, wenn sie zur Förderung des Vereinszweckes nützlich sind und keine Anhaltspunkte bestehen, dass die betroffene Person ein schutzwürdiges Interesse hat, welches der Verarbeitung entgegensteht.
Zur Erfüllung ihrer jeweiligen Aufgaben hat die Vorstandschaft im dafür erforderlichen Umfang Zugriff auf die Mitgliederdaten.

3.1. Datenübermittlung an den Landesverband
Der Verein ist Mitglied im Bezirksverband für Obst- und Gartenbau Schwäbisch Gmünd e.V., welcher wiederum Mitglied im Landesverband für Obstbau, Garten und Landschaft Baden-Württemberg e.V. (LOGL) ist.
An den LOGL werden zum Zwecke der Ausstellung eines Mitgliedsausweises folgende Daten übermittelt: Name, Vorname(n) und Mitglieds-Nummer.

3.2. Datenübermittlung an Banken
Zum Zweck des Einzugs des Jahresbeitrags werden hierfür erforderliche Daten an das beauftragte Bankinstitut weitergegeben.

3.3 Veröffentlichung von Mitgliederdaten im Internet und im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit
Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit informiert der Verein Außenstehende über Aktivitäten aus dem Vereinsleben und besondere Ereignisse.
Dabei können personenbezogene Mitgliederdaten sowohl auf der Internetseite www.ogvheubach.bzv-gd.de sowie www.bzv-gd.de als auch in sonstigen Medien (z.B. Tageszeitungen, Amtliches Mitteilungsblatt der VG Rosenstein oder Rundfunk) veröffentlicht werden.
Diese Veröffentlichungen können umfassen: Namen, Funktion im Verein, Kontaktdaten, Informationen zur Person die in Verbindung mit deren Tätigkeit im Vereinsrahmen stehen (z.B. erfolgreicher Abschluss der Fachwartausbildung , Ehrung für langjährige Mitgliedschaft, etc.) sowie Bild- und/oder Tonaufzeichnungen, die dem Mitglied eindeutig zugeordnet werden können und im Zusammenhang mit der Veröffentlichung stehen.
Obwohl seitens des Vereins ausreichende technische Maßnahmen zur Gewährleistung des Datenschutzes getroffen wurden, kann bei einer Veröffentlichung von personenbezogenen Mitgliederdaten im Internet ein umfassender Datenschutz nicht garantiert werden. Daher nimmt das Vereinsmitglied die Risiken für eine eventuelle Persönlichkeitsrechtsverletzung zur Kenntnis und ist sich bewusst, dass:

=> die personenbezogenen Daten auch in Staaten abrufbar sind, die keine der

Bundesrepublik Deutschland vergleichbaren Datenschutzbestimmungen kennen,

=> die Vertraulichkeit, die Integrität (Unverletzlichkeit), die Authentizität (Echtheit) und die Verfügbarkeit der personenbezogenen Daten nicht garantiert ist.

Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand einer solchen Veröffentlichung widersprechen. Im Falle des Widerspruches unterbleiben in Bezug auf das widersprechende Mitglied weitere Veröffentlichungen. Personenbezogene Daten des widersprechenden Mitglieds werden von der Homepage des Vereins entfernt.

3.4. Weitergabe von Mitgliederdaten an Vereinsmitglieder

Der Vorstand macht besondere Informationen und Ereignisse des Vereinslebens, (z.B. Altersjubilare, Kontaktdaten für „Mostobstbörse“, Sammelbestellungen, Leihgeräte etc.) im Rahmen der Hauptversammlung, auf der Homepage sowie per E-Mail bekannt.

Dabei können personenbezogene Mitgliederdaten veröffentlicht werden. Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand einer solchen Veröffentlichung widersprechen. Im Falle des Widerspruchs unterbleibt in Bezug auf das widersprechende Mitglied eine weitere Veröffentlichung personenbezogener Daten über die oben genannten Informationswege.

Im Rahmen der Tätigkeit im Verein können von einzelnen Vereinsmitgliedern oder durch Dritte im Auftrag des Vereins sowohl Bild- als auch Tonaufzeichnungen von einem Mitglied angefertigt werden.
Dies können z.B. Bilder zur Illustration von Informationsbroschüren oder für die Veröffentlichung auf der Internetseite des Vereins sein.
Das einzelne Mitglied willigt in die unentgeltliche Verwendung seines Bildes und seiner Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Ton, die von Vereinsmitgliedern oder im Auftrag des Vereins im Zusammenhang mit der Vereinstätigkeit erstellt werden, ein. Die Einwilligung des Mitglieds erstreckt sich auch auf die Vervielfältigung und Benutzung seines Bildes/ seiner Stimme in üblicher und angemessener Weise im Namen des Vereins, sofern deren Aussage bzw. Inhalt nicht rufschädigend, beleidigend oder anderweitig ehrenrührig sind und dies nicht im Widerspruch zur Vereinssatzung steht.
Die Einwilligung erfolgt veranstaltungs- und bild-/datenträger-spezifisch mündlich unter Zeugen oder schriftlich.
Der Verwendung und Verbreitung kann im Einzelfall jederzeit schriftlich widersprochen werden. In diesem Fall verpflichtet sich der Verein ab dem Zeitpunkt des Widerspruchs auf die weitere Verwendung und Verbreitung zu verzichten.

Beim Austritt, Ausschluss oder Tod des Mitglieds werden die personenbezogenen Daten des Mitglieds archiviert. Personenbezogene Daten des ausscheidenden Mitglieds, die Kassenverwaltung betreffend, werden gemäß den steuergesetzlichen Bestimmungen bis zu zehn Jahre ab der schriftlichen Bestätigung des Austritts durch den Vorstand aufbewahrt.

Die Funktionäre des Vereinsvorstands verpflichten sich, die Daten nur zu den in der Vereinssatzung und in dieser Richtlinie genannten Zwecken und Aufgaben zu verarbeiten und/oder weiterzugeben.
Die Funktionäre verpflichten sich weiterhin gemäß Bundesdatenschutzgesetz bei einer anderweitigen Verarbeitung und/oder Weitergabe von personenbezogenen Mitgliederdaten zuerst das Einverständnis der betroffenen Personen einzuholen.
Ausscheidende Funktionäre verpflichten sich, alle Unterlagen, Datenträger etc. an den Nachfolger zu übergeben und die Dateien auf privaten PCs unwiederbringlich zu löschen.
Eine Weitergabe von Mitgliederdaten an Vierte ist unzulässig, kann aber von Seiten des Vereins nicht kontrolliert werden.